Die Schweiz ist einer der glaubwürdigsten Wirtschaftsstandorte der Welt – und einer der anspruchsvollsten im Markteintritt. Wir begleiten asiatische Unternehmen und Unternehmer von der ersten Marktbeurteilung bis zum operativ tätigen Schweizer Unternehmen.
Asiatische Unternehmen scheitern in Europa selten am Produkt oder am Preis. Sie scheitern an der Struktur: falsche Rechtsform, ein Bankkonto, das nie eröffnet wird, ein ohne Prüfung ausgewählter Distributor oder eine Gesellschaft, die auf dem Papier existiert, aber vor Ort niemanden hat, der Verantwortung trägt.
Wir arbeiten mit Produzenten, Handelsgruppen, Technologieunternehmen und Familienunternehmen, die eine Schweizer oder europäische Präsenz wollen, die von Kunden, Banken und Behörden ernst genommen wird – und die vom ersten Schritt an korrekt aufgebaut ist.
Mandate werden individuell zugeschnitten. Die meisten Kunden beginnen mit einer definierten Markt- und Strukturanalyse, bevor sie sich für den vollständigen Markteintritt entscheiden.
Wir definieren, was Erfolg unternehmerisch bedeutet – Umsatz, Präsenz, Partnerschaften oder Akquisition – bevor über Strukturen gesprochen wird.
Markt, Wettbewerb, Standort, regulatorische Anforderungen und realistische Eintrittskosten in einem entscheidungsreifen Bericht.
Rechtsform, Beteiligungsstruktur, Kapital, Governance und die daraus folgenden Compliance-Anforderungen.
Gründung, Bank, Registrierungen und Bewilligungen – koordiniert mit Notaren, Banken und Behörden.
Partner, Distributoren, erste Kunden und die operativen Abläufe, die aus einer Gesellschaft ein Geschäft machen.
Laufende Administration und Unterstützung, damit sich Ihr Team auf den Markt konzentrieren kann statt auf Schweizer Formalitäten.
Market-Entry-Mandate werden projektbasiert geführt. Umfang, Ergebnisse, Zeitplan und Honorar werden vor Beginn schriftlich vereinbart – in der Regel in definierten Phasen, sodass Sie nach jeder Etappe über die Fortsetzung entscheiden.
Wo bewilligungspflichtige Leistungen erforderlich sind – öffentliche Beurkundungen, Rechtsgutachten, Steuerrulings, Revision – werden diese von unabhängigen zugelassenen Fachpersonen erbracht und von uns koordiniert.
Gründung, Strukturierung und Domizilierung unterliegen der Identifikation des Kunden und der Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person. Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes per 1. Oktober 2026 unterliegen Beratungstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Gründung oder Strukturierung juristischer Personen leisten, gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Wir wenden auf jedes Mandat einen dokumentierten KYC- und UBO-Prozess an.
Sagen Sie uns, was Sie in Europa erreichen wollen. Wir sagen Ihnen offen, ob die Schweiz der richtige Einstiegspunkt ist – und was es realistisch braucht.